Beitrag 17.12.2025
Paukenschlag in der Immobilienbranche:
Das Aus der Weiterbildungspflicht?
Die Bundesregierung hat im Rahmen eines neuen Pakets zum Bürokratierückbau einen weitreichenden Beschluss gefasst: Die seit 2018 bestehende gesetzliche Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter soll ersatzlos gestrichen werden. Während die Politik von einer Entlastung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) spricht, regt sich in der Branche massiver Widerstand.
Der aktuelle Stand des Gesetzesvorhabens
Am 5. November 2025 hat das Bundeskabinett den entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Das Ziel ist klar formuliert: Weniger staatliche Kontrolle, mehr Vertrauen in die Branche.
„Statt auf Kontrolle setzen wir auf Vertrauen. [...] Eine gesetzlich vorgegebene Weiterbildung, die auch Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten zur Folge hat, ist deshalb verzichtbar.“ — Bundesregierung (Pressemitteilung vom 05.11.2025)
Wichtig für die Praxis: Aktuell ist das Gesetz noch nicht in Kraft. Der Entwurf befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung durch den Bundestag und den Bundesrat. Bis zur offiziellen Verkündung im Bundesgesetzblatt bleibt die bisherige Regelung des § 34c Abs. 2a GewO (20 Stunden Weiterbildung innerhalb von drei Jahren) weiterhin gültig.
Die Argumente der Befürworter
Die Bundesregierung rechnet durch den Wegfall mit massiven Einsparungen. Jährlich sollen der Immobilienwirtschaft dadurch rund 47,6 Millionen Euro an Kosten für Schulungen und die dazugehörige Dokumentation erspart bleiben. Einige Verbände, wie der Ring Deutscher Makler (RDM), begrüßen diesen Schritt:
„Damit ist Weiterbildung integraler Bestandteil der Mitgliedschaft, nicht Ergebnis staatlicher Regulierung. Das RDM-Siegel bleibt daher ein verlässliches Zeichen für Qualität.“ — RDM Landesverband Berlin und Brandenburg (Pressemitteilung vom 11.11.2025)
Massive Kritik von Fachverbänden und Verbraucherschutz
Ein Großteil der Branche sieht in der Abschaffung jedoch einen gefährlichen Rückschritt für die Professionalisierung und den Verbraucherschutz. Kritiker warnen vor einem Qualitätsverlust in einem Markt, der ohnehin kaum Hürden für den Berufszugang kennt.
„Die Abschaffung der Weiterbildungspflicht [wäre] ein riskanter Rückschritt. Wer heute Immobilien verwaltet, trägt Verantwortung für Werte in Millionenhöhe – oft ohne, dass seine fachliche Qualifikation je überprüft wurde.“ — Rechtsanwalt Oliver T. Letzner (Müller Radack Schultz, 03.11.2025)
Auch der Verband der Immobilienverwalter (VDIV) und der BVI lehnen die Pläne ab. Sie betonen, dass gerade in Zeiten von Heizungsgesetz (GEG) und komplexen Sanierungsvorgaben aktuelles Fachwissen unverzichtbar sei.
Fazit: Auch wenn die Pflicht fällt, bleibt Weiterbildung ein Wettbewerbsvorteil. In einem komplexen Marktumfeld wird Fachwissen künftig nicht mehr durch das Gesetz, sondern durch den Kunden und den Markt eingefordert.
Qualität ist keine Pflichtsache, sondern unser Versprechen an Sie.
Sehr geehrte Kunden und Interessenten,
die Schlagzeilen der letzten Wochen sind eindeutig: Die Bundesregierung plant im Zuge des Bürokratieentlastungsgesetzes den Wegfall der gesetzlichen Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler.
Für uns als Ihr Partner in allen Immobilienfragen ändert sich dadurch jedoch nichts – außer, dass unsere Motivation noch deutlicher wird.
Warum wir weiterhin auf fachliche Exzellenz setzen: Der Immobilienmarkt wird immer komplexer – sei es durch die Dynamik im Gebäudeenergiegesetz (GEG), neue steuerliche Rahmenbedingungen oder die Digitalisierung der Vermarktung. Wir sind der festen Überzeugung: Wer Werte in Millionenhöhe betreut, darf nicht auf dem Wissensstand von gestern stehen.
Unser Qualitätsversprechen an Sie:
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Eigenverantwortung statt Zwang: Auch ohne gesetzliches Dekret absolvieren wir und unser Team jährlich mindestens [Anzahl] Stunden Fachschulungen.
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Vorsprung durch Wissen: Wir bleiben für Sie am Ball – von der energetischen Sanierung bis hin zur aktuellen Rechtsprechung im Miet- und Kaufrecht.
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Sicherheit für Ihr Vermögen: Unsere Zertifikate sind mehr als nur Dokumente; sie sind die Garantie für eine rechtssichere und marktgerechte Abwicklung Ihres Projekts.
Für uns ist Weiterbildung kein „Abhaken“ von Pflichtstunden, sondern das Fundament für Ihren Erfolg und Ihre Sicherheit.
Haben Sie Fragen zur aktuellen Marktentwicklung oder zu den Anforderungen an Ihre Immobilie? Wir beraten Sie gerne – mit Fachverstand und Leidenschaft.
Herzliche Grüße
Richard Schwebius, Immobilienmakler aus Leidenschaft



