Eigentümerversammlung: Darauf sollten Sie achten!

Eine Gruppe diskutiert in einem Foyer

Sie sind Wohnungseigentümer und freuen sich schon auf die Eigentümerversammlung? Oder haben Sie eher einige Bedenken? Hier ist Ihre Merkliste für eine gute Vorbereitung und Teilnahme:

➡️ Ihre Einladung haben Sie mindestens 3 Wochen vorher in schriftlicher oder in Textform, z. B. per E-Mail, erhalten.

➡️ Alle zur Beschlussfassung anstehenden Themen sind benannt und die einzelnen Tagungsordnungspunkte genau bezeichnet.

➡️ Ihr Versammlungsort ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.

➡️ Vertreter können eine schriftliche Vollmacht der Wohnungseigentümer vorweisen und sind somit abstimmungsberechtigt.

➡️ Seit dem 01.12.2020 gibt es die Möglichkeit, auch elektronisch an der Eigentümerversammlung teilnehmen zu dürfen. Hierfür ist ein entsprechender Beschluss notwendig.

❗️Achtung: Wird auch nur einer dieser Punkte nicht eingehalten, können die gefassten Beschlüsse angefochten werden.



Fragen zur Eigentümerversammlung? Ich unterstütze Sie gerne!

Telefon: 01577 2070 264

E-Mail: info@schwebius-immobilien.de

Ihr Richard Schwebius

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