Immotippgeber

Hej, so viel Geld habe ich für meinen Immo-Tipp bekommen……
Verdienen auch Sie jetzt Geld mit Ihrem Immo-Tipp! Erfahren Sie mehr über unsere Immo-Tippgeberprämie und sichern Sie sich eine großzügige Provision.
Ihre Empfehlung lohnt sich – erfüllen sie sich Ihre Wünsche mit einem Immo-Tipp.
Kennen sie jemanden, der ein Haus, eine Eigentumswohnung oder auch ein Grundstück verkaufen möchte? Oder auch seine Immobilie vermieten will? Teilen Sie mir diese Information mit und verdienen sie sich so Ihre Immo-Tipp Provision.

Ich bin Ihr Ansprechpartner
Rufen Sie mich an – 01577 2070 264 – oder schreiben Sie mir eine kurze Mail – ich melde mich bei Ihnen und wir besprechen Ihren Immo-Tipp.
Und so läuft das……
- Sie kontaktieren mich per Tel. oder auch per Mail
- Wir besprechen die Modalitäten
- Sie nennen mir den Namen und die Anschrift des Eigentümers, der verkaufen oder vermieten will
- Der Eigentümer beauftragt mich mit dem Verkauf bzw. der Vermietung
- Bei erfolgreichem Verkauf bzw. Vermietung stelle ich die Provisionsrechnung – Sie erhalten die Erfolgsmeldung
- Am Tage des Zahlungseingangs erhalten Sie 10 % meiner Provision überwiesen
Hier eine Beispielrechnung:
Ein paar Regeln müssen halt sein:
- Vermittelt der Immo-Tippgeber einen Immobilienverkäufer oder Immobilienvermieter an Schwebius-Immobilien, dann erhält der Immo-Tippgeber für einen rechtswirksam zustandegekommenen Kauf- oder Mietvertrag eine Immo-Tippgeber-Provision in Höhe von 10% der Provision, welche Schwebius-Immobilien erhält.
- Der Anspruch auf die Immo-Tippgeber-Provision in Höhe von 10% wird unter der Bedingung erworben, dass die Provision vor Mitteilung des Tipps mit Schwebius-Immobilien vereinbart war und dass Schwebius-Immobilien durch den Verkauf bzw. die Vermietung einen Provisionsanspruch erworben hat und dieser auch vom Kunden bezahlt ist.
- Sind die vom Immo-Tippgeber genannten Verkäufer/Vermieter bereits bei Schwebius-Immobilien bekannt, so entsteht kein Provisionsanspruch.
- Die Provision wird sofort nach Zahlungseingang bei ‚Schwebius-Immobilien an den Immo-Tippgeber ausgezahlt.
- Selbstverständlich muss der vom Immo-Tippgeber genannte Verkäufer/Vermieter mit der Weitergabe seiner Daten an Schwebius-Immobilien einverstanden sein.