Wichtige Unterlagen beim Immobilienverkauf: Erbschein

Eine junde Frau mit langen schwarzen Haaren studiert mit kritischem Blick zwei Dokumente

Wenn Sie ein Grundstück oder eine Immobilie geerbt haben, sollten Sie sich als erstes um einen Erbschein kümmern, damit Sie Ihr Erbe erhalten können. Er ist ein Nachweis darüber, dass Sie berechtigt sind, über das geerbte Vermögen zu verfügen.

Den Erbschein müssen Sie beim zuständigen Nachlassgericht beantragen. In der Regel ist das Amtsgericht an dem Ort zuständig, wo der Verstorbene zuletzt gemeldet war.

Kosten

Die Kosten für die Ausstellung des Erbscheins hängen mit der Höhe der Hinterlassenschaft zusammen. Je höher die Hinterlassenschaft, desto höher können die Kosten ausfallen. Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach der Gebührenordnung des „Gesetzes über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare“.

Gültigkeit

Der Erbschein berücksichtigt immer das Erbrecht zum Zeitpunkt des Erbfalls. Eine spätere Änderung des Erbrechts spielt dafür keine Rolle mehr.

Für die Beantragung eines Erbscheins beim zuständigen Nachlassgericht gibt es übrigens keine festgelegte Frist. Der Erbschein kann jederzeit beantragt werden.

Erbscheinantrag

Bei einer gesetzlichen Erbfolge benötigen Sie für den Antrag in der Regel:

Das Testament oder einen Erbvertrag

Heiratsurkunden

Geburtsurkunden

Sterbeurkunden

Nachlasswert

Schulden des Verstorbenen

Personalausweis oder Reisepass

Anschrift der Erben

Sie haben noch Fragen zum Thema Erbschein? Dann setzen Sie sich gern mit mir in Verbindung.

Ihr Richard Schwebius

Telefon: 01577 2070 264

E-Mail: info@schwebius-immobilien.de

Nach oben scrollen
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner